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AGB

1. Allgemeines:

Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht schriftlich Abweichungen oder Bedingungen des Käufers ausdrücklich anerkennen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen.

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

 

2.Angebote und Qualitätsangaben:

Unsere Angebote sind freibleibend. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefähren Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich.

Bestimmte Eigenschaften der von uns zu liefernden Ware sind nur dann zugesichert, wenn wir dem Käufer eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich zur Absicherung gegen bestimmte Folgeschäden erteilt haben.

 

3.Erfüllungsort:

Ist für die Lieferungen und vertraglichen Leistungen beider Vertragspartner unsere Lieferstelle, für die Zahlungen des Käufers unsere Rechnungsstelle.

 

4. Lieferungen:

Erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Teillieferungen und deren Berechnung sind gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns von unseren Vertragspflichten. Wir sind jedoch zur Nachlieferung berechtigt.

 

5. Versand:

Alle Sendungen, Wagen, Fässer und sonstigen Umschließungen reisen stets auf Gefahr des Käufers. Wir wählen Versandart und Versandweg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- und Behältergröße.

Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt.

 

6. Haftung und Gewährleistung:

Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist beschränkt aus dem Rechnungswert der zugrunde

liegenden Lieferung. Wir vertreten nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb 6 Tagen nach dem Versandtag schriftlich zugehen und die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist.

Äußerliche Beschädigungen werden nur anerkannt, wenn diese auf den Frachtpapieren vermerkt sind. Bei Beschädigungen und Fehlmeldungen hat der Käufer zu beweisen, dass sie schon bei Gefahrübergang vorhanden waren. Gewährleistungsansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche durch Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung.

Haftung auf Grund fehlerhafter Verarbeitung übernehmen wir nicht.

 

 7. Preise:

Maßgebend sind die von uns ermittelten Gewichte. Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung. Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer, sie wird zusätzlich berechnet.

 

8. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt hat, bei Einstellung der Kaufpreisforderung in laufende Rechnung, solange noch ein Guthaben für uns vorhanden ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware weiterveräußert, verarbeitet, umgebildet, vermengt oder vermischt wird. Er erstreckt sich auf die neue Sache oder die Mischung. Insoweit gilt jede Verarbeitung als für uns vorgenommen. Im Falle von Weiterveräußerungen der Waren, ihrer Verarbeitungserzeugnisse oder Mischungen tritt uns der Käufer bereits jetzt im voraus dem unserem Rechnungsbetrag für unseren Warenanteil entsprechenden Teilbetrag seiner Forderungen gegen die Erwerber ab. Wir sind befugt, über die abgetretenen Forderungen zu verfügen und sie einzuziehen. Auf Verlangen hat der Käufer alle zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Erklärungen abzugeben und Handlung vorzunehmen.

Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden und zur Sicherheit übereignen. Er hat uns Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen, die Ware ausreichend gegen Feuer und Einbruchsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang veräußern und die über die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen verfügen, soweit er selbst und unmittelbar die Gegenleistung erhält. Diese Verfügungsbefugnis kann jederzeit widerrufen werden, sie erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren einleiten oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird.

9. Umtausch / Rückgaberecht:

Unsere Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mangelhaft. Übermengen werden nicht zurückgenommen.

 

10. Zahlungen:

Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer sind ausgeschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt erscheint, können wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen sowie sofortige Bezahlung noch nicht fälliger Forderungen verlangen.

 

11. Gerichtsstand:        ist für alle Streitfragen Schwerin.

12.Fälligkeit:

Zahlungen bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vorzunehmen, nach diesem Termin tritt auch ohne Mahnung Verzug des Käufers ein. Bei Bezahlung innerhalb 5 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag nach Abzug von etwaigen Fracht- und Verpackungskosten und der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Bei Zielüberschreitung müssen wir für die uns entstehenden Verzugskosten den Käufer in Anspruch nehmen.

 

13. Recht:                   Es gilt Deutsches Recht.

 

Müller+Paukert Baustoffvertrieb GmbH  | info@muellerundpaukert.de